Kosten und Kostenerstattung

für gesetzlich versicherte

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)


Ich besitze eine Abrechnungszulassung für die gesetzlichen Krankenkassen. Daher erfolgt die Abrechnung direkt mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht innerhalb von 24 Stunden absagen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,- € berechnen. Dieses wird nicht von der Krankenkasse übernommen.